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Maßnahmen

Forcierung des Einsatzes von biogenen Kraftstoffen und biogenen Kraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen

Das aus klimapolitischer Sicht oberstes Ziel im Verkehrsbereich besteht in der Sicherstellung des Beitrags zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch den Straßenverkehr. Die Steigerung des Ziels zum Einsatz von erneuerbarer Energie bewirkt eine Minderung der Treibhausgasemissionen und leistet somit einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Verkehrs. Neben dem möglichst raschen Hochlauf der E-Mobilität können auch biogene Kraftstoffe kurz und mittelfristig einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie im Verkehr leisten. Dabei gilt es insbesondere sogenannte fortschrittliche biogene Kraftstoffe zu forcieren. Mit der Novelle der Kraftstoffverordnung BGBl. II Nr. 452/2022 wurde ein ansteigender Zielpfad hinsichtlich der Minderung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 implementiert und ein deutlich höherer Anreiz für die Anrechnung von Strom auf die Reduktionsziele gesetzt. Neben dem verstärkten Hochlauf der E-Mobilität sollte sich die Fokussierung auf die Treibhausgaseinsparungen ebenso auf den vermehrten Einsatz von biogenen Kraftstoffen mit möglichst hohem Einsparungspotential von Treibhausgasemissionen aus Abfall oder Reststoffen auswirken. Darüber hinaus wurden die EU Ziele für den vermehrten Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen in nationales Recht umgesetzt.

Federführend: BMK

Mitwirkende: None

Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme

Status: umgesetzt

Sustainable Development Goal (SDG):

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