Maßnahmen
Kompakte Siedlungsentwicklung
Es gibt verschiedene raumordnungspolitische Maßnahmen, um die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Gefordert ist ein Fokus auf kompakte Siedlungen und damit eine Differenzierung der Bebauungsdichten, oder die Berücksichtigung der Nähe zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs bei der Ausweisung von Gewerbegebieten. Ermöglichen kann das eine entsprechende Änderung der Raumordnungsgesetze und Bauordnungen. Diese ist in einem Art. 15a BVG Vertrag mit den Bundesländern zu vereinbaren. Auch durch eine Anpassung der Wohnbauförderungen der Länder ist dieser Maßnahme zur Umsetzung zu verhelfen.
Federführend: BML
Mitwirkende: BMK, Länder
Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme
Status: mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Neuwidmungen nur mit Energieraumplanung
Bei der Erstellung von Raumordnungskonzepten und Energieraumplanungen in Gemeinden ist für Bauland und Gewerbegebiet die Form der Energienutzung vorzusehen. So kann zum Beispiel der Vorrang für Fernwärme bei der Neuwidmung von Bauland berücksichtigt werden. Die Steuerung dieser Maßnahme kann vom Bund über die Österreichische Raumordnungskonferenz erfolgen.
Federführend: Länder, Gemeinden
Mitwirkende: BMK, BML
Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme
Status: langfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):