Maßnahmen
Reduktion der Verwendung von Ackerflächen und Grünland als ökologische Ausgleichsflächen
Derzeit dürfen ökologische Ausgleichsflächen (Kompensation für Infrastruktur, etc.) nicht bzw. nur eingeschränkt land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Dies erhöht den Flächenverlust für die landwirtschaftliche Produktion zusätzlich zu den täglich verbrauchten Flächen. So kann eine Änderung der diesbezüglichen Vorgaben in den Landesnaturschutz-VO bezüglich der Nutzungsbeschränkungen und dem erforderlichen Ausmaß der Ausgleichsflächen Abhilfe schaffen. Das soll auch zur Entwicklung übergreifender Kompensationsmodelle beitragen (z.B. Ökokonto, Flächenpool).
Federführend: Länder
Mitwirkende: BML
Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme
Status: mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Abgestufte Grünlandbewirtschaftung
Grünlandnutzung führt zwangsläufig zu einem Eingriff in die Ökosysteme, jedoch ist eine entsprechende Nutzung auch zur Offenhaltung der Kulturlandschaft notwendig, da derartige Flächen ansonsten verbuschen und verwalden. Insbesondere durch die Aufrechterhaltung extensiver Grünlandnutzungenwerden artenreiche Lebensräume geschaffen. Das Konzept des „abgestuften Wiesenbaus“ verspricht den wachsenden Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Biodiversität gleichermaßen Rechnung zu tragen. Die abgestufte Grünlandbewirtschaftung kombiniert die zeitgemäße, ertragsbetonte Grünlandnutzung und die naturnahe Bewirtschaftung artenreicher Wiesen am selben Betrieb. So werden Flächen mit hoher Bonität gemäß ihrem Ertragspotential genutzt und gedüngt, während im Gegenzug dazu flachgründige, staunasse, entfernter gelegene oder aus verschiedenen Gründen schwer zu bewirtschaftende Flächen extensiviert werden. Wichtig für die erfolgreiche Etablierung einer biodiversitätsfördernden abgestuften Grünlandnutzung ist eine entsprechende fachliche Begleitung der Betriebe. Entsprechende Ansätze werden schon aktuell durchgeführt und werden zukünftig auch im Rahmen des GAP-Strategieplans stärker unterstützt (Biodiversitätsflächen, Naturschutzmaßnahmen, einschlägige Weiterbildungsverpflichtungen). Notwendig dazu ist eine Differenzierung der Raumordnungskategorie „Grünland”.
Federführend: BML
Mitwirkende: Länder
Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme
Status: mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):