Maßnahmen
Definition von Qualitätsstufen von Gärresten
Biogasanlagen sind als Zwischenstufe innerhalb der Verwertungskette einer biogenen Kreislaufwirtschaft zu betrachten. Denn Gärreste aus Biogasanlagen lassen sich wiederum als Ausgangsmaterial für die Gewinnung von Fasern oder für die Kompostierung heranziehen. Nach Analyse der Inhaltstoffe und der Ermittlung der Schwermetallbelastung ist die abfallrechtliche Bewertung von Gärresten mit definierter Qualität vorzunehmen, um diese als Nebenprodukte zu nutzen und für die Bioökonomie als Rohstoffe zu erschließen. Diese Definition ist im Rahmen der Kreislaufwirtschaftsstrategie zu entwickeln wobei auf bestehend rechtliche Grundlagen betreffend des Inverkehrbringens von Biogasgülle und Gärrückständen Berücksichtigung aufgebaut werden kann (z.B.: Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit: Sachgerechte Einsatz von Biogasgülle und Gärresten in der Landwirtschaft, 2007, Nationales Düngemittelgesetz 2021 und Düngemittelverordnung 2004 sowie die EU Verordnung für Düngeprodukte, 2019).
Federführend: BMK
Mitwirkende: Länder, AGES (Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz), BML, Wissenschaft
Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme
Status: mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):