Maßnahmen
Bioökonomie kennzeichnen
Bioökonomieprodukte müssen erkennbar und verlässlich nachhaltiger sein als fossile Produkte. Auf sachlich gerechtfertigter Basis (z.B. CO2-Emissionen) von Lebenszyklusanalysen und Umweltzeichen kann eine Auslobung erfolgen, die auch bei Beschaffungsvorgängen berücksichtigt wird.
Federführend: BMK
Mitwirkende: VKI, Länder
Umsetzung: Bewusstseinsbildung
Status: mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Vertrauenswürdige Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen der Bioökonomie schaffen
Zur Bewusstseinsbildung sind allgemein akzeptierte und nachvollziehbare Entscheidungskriterien notwendig. Daher ist eine Evaluierung und allenfalls Adaption der bestehenden Labels und Bewerbungen erforderlich. Auf europäischer Ebene werden mit den Initiativen zu „Empowering Consumers in the Green Transition“ und zu „Green Claims“ entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen. Weiter werden speziell für Bauprodukte auf europäischer Ebene die Anforderungen an das Labeling neu geregelt. In Umsetzung dieser Initiativen wäre zu prüfen, wie eine Auslobung bzw. Kennzeichnung biobasierter Produkte als eine gute Entscheidungshilfe fungieren kann. Die Entwicklung einer klaren und vertrauenswürdigen Auslobung mit hohem Wiedererkennungswert wäre anzustreben. Dazu braucht es einen Dialog aller involvierten Institutionen.
Federführend: BMK
Mitwirkende: VKI
Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme
Status: kurzfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Einheitliche Nachhaltigkeits-Anforderungen an Produkte
Produktions- und Produktnormen sollten nicht nur die nationalen Erzeuger:innen betreffen, sondern müssen grundsätzlich im gesamten europäischen Raum gelten. Daher sind Ökodesign-Anforderungen, Labels, Informationen, etc. zu Produkten immer auf den Endkund:innen auszurichten und sollten für alle in Verkehr gebrachten Produkte gleichermaßen gelten, z.B. analog der Energieverbrauchskennzeichnung. Anforderungen bezüglich der Nachhaltigkeit und Überprüfbarkeit müssen daher über EU-Vorgaben (z.B. Nachweise, Nachhaltigkeits-informationen, LCA) für alle am europäischen Markt erhältlichen Produkte gelten. Mit der Ecodesign for Sustainable Productions Regulation wird dies für eine Vielzahl von Produktgruppen harmonisiert.
Federführend: BMK
Mitwirkende: BMAW
Umsetzung: Bewusstseinsbildung
Status: mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Nachhaltigkeitsaspekte als Förderungskriterien auf EU-Ebene verankern
Förderungsinstrumente klammern derzeit die Materialeigenschaften und den CO2-Verbrauch in den Kriterien aus. Über Lebenszyklusanalysen und andere Methoden soll ein übersichtliches Bewertungssystem geschaffen werden, das von Förderungsstellen (z.B. AWS, Landesförderungen etc.) herangezogen werden kann. Materialeigenschaften sind daher in der Weiterentwicklung der Taxonomie-VO zu berücksichtigen.
Federführend: BMK
Mitwirkende: None
Umsetzung: Ordnungspolitische Maßnahme
Status: langfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):
Nachhaltige Bildung mit dem Österreichischen Umweltzeichen
Das Umweltzeichen trägt dazu bei, Denken und Handeln im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und eines besseren Lebens für alle zu verändern. Auf Basis konkreter Kriterien zeigt das Umweltzeichen Maßnahmen zur Ressourceneinsparung auf. Nachhaltige Bildung wird im Rahmen der Umweltzeichen-Richtlinien für Schulen, Kindergärten sowie für Erwachsenen-Bildungseinrichtungen forciert. Durch das kritische Hinterfragen eigener Denk- und Verhaltensmuster werden alte Angewohnheiten hinterfragt und Veränderungen im Nutzungsverhalten sowie neue Konsummuster entwickelt und umgesetzt. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Richtlinien wird auch Aspekte der Bioökonomie integrieren.
Federführend: BMK
Mitwirkende: BMBWF, VKI
Umsetzung: Bewusstseinsbildung
Status: begonnen, mittelfristig in Planung
Sustainable Development Goal (SDG):